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Institutionelle Kulturförderung

Die Stadt Flensburg fördert ca. 30 Kultureinrichtungen durch einen jährlichen Zuschuss.
Laut Beschluss des Kulturausschusses müssen neue oder geänderte institutionelle Förderungen für das Folgejahr bis zum 31. März des aktuellen Jahres beim Kulturbüro der Stadt Flensburg beantragt werden. Sollten Sie beabsichtigen, einen Antrag auf institutionelle Förderung zu stellen, so kontaktieren Sie bitte das Kulturbüro unter kulturbuero@flensburg.de bzw. telefonisch unter (0461) 85-1390.